Satzung
§ 1 Name, Sitz, Rechtsfähigkeit, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen “hacKNology e.V.” Der Vereinssitz ist Konstanz. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. § 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins ist die Förderung der Volksbildung, welche durch Bildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie durch interdisziplinären Wissensaustausch durchgeführt wird. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen: Regelmäßige öffentliche Treffen sowie die Bereitstellung der Infrastruktur an Interessierte (Werkstatt, Hard- und Software), Veranstaltung von Vorträgen, Seminaren und Tagungen zur Funktionsweise und Entwicklung von elektronischen und informationstechnischen Systemen, Lernen durch Lehren als zentrales Weiterbildungselement, Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich Informatik, Elektrotechnik und Informationstechnik mit dem Akzent auf die Förderung interdisziplinärer Arbeitsgruppen, Zusammenarbeit mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen, Bereitstellung von technischer Ausrüstung und Arbeitsmitteln.